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Die Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Die Ausbilder-Eignungs-Verordnung ist überarbeitet und vom BMBF am 21. 01. 2009 verabschiedet worden.
Der Hauptausschuss des BIBB hat einen Rahmenplan als Anleitung für Ausbilderlehrgänge herausgegeben.

Zitat:
Die Prüfung zur Ausbildereignung wird gem. AEVO schriftlich und praktisch durchgeführt.
Während die schriftliche Prüfung bundeseinheitlich durchgeführt wird (DIHK- bzw. IFA-Aufgabensätze), gibt es bei der praktischen Prüfung von IHK zu IHK sehr unterschiedliche Anforderungen.

Die u.A. nach größte Diskrepanz liegt zwischen den Anforderungen der IHK Potsdam und der IHK Berlin vor.
o Die IHK Potsdam schreibt das Einreichen einer detaillierten Planungsunterlage zur Bewertung und Beurteilung vor dem Prüfungstermin zur praktischen Prüfung vor.
o Die IHK Berlin hält die Forderung einer kurzen Planungsübersicht als Begleitunterlage zur praktischen Prüfung für rechtlich nicht haltbar.

Ist für die Praxis ein Ausbilder vorstellbar, der seine praktische Unterweisung nicht vorher plant und schriftlich festlegt?


Dateianhang:
pdf AEVO.pdf (58.15 KB, 463 mal heruntergeladen)
doc Rahmenplan_AEVO.doc (116 KB, 1310 mal heruntergeladen)

16.11.2009 12:23 Admin ist offline Email an Admin senden Beiträge von Admin suchen Nehmen Sie Admin in Ihre Freundesliste auf
 
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